AGB und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich


Die nachstehenden AGB gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief oder per E-Mail an GOS Office Solution GmbH (im folgenden auch GOS genannt)
übermittelten Bestellungen und werden mit jeder Bestellung des Käufers von diesem anerkannt. Käufer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer des § 14 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Kunde im Sinne dieser AGB ist jeder Unternehmer, der bei GOS mündlich, 
schriftlich oder in Textform die von GOS angebotenen Waren bestellt.

2. Vertragsschluss


Nach der ersten Kontaktaufnahme und der durch den Käufer erfolgten Bestellung findet ein separates Verifizierungsgespräch mit dem Käufer statt, in dem der Käufer, die Bestellung mit einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der GOS Verifizieren muss.
Hier werden Bestell- und
Preisdaten sowie Liefertermin vom Kunden bestätigt. Anschließend wird von der GOS umgehend eine Auftragsbestätigung an den Käufer per Post verschickt oder per E-Mail versendet. 
Bei einer Abweichung der schriftlichen Bestätigung von der mündlichen Vereinbarung, ist der Käufer gehalten, sich unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung) an die GOS zu wenden und um Berichtigung der Auftragsbestätigung zu bitten. Anderenfalls gilt das schriftlich Bestätigte als vereinbart und wird als Kaufmännisches
Bestätigungsschreiben akzeptiert.
Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben ist in der Wirtschaft die schriftliche Bestätigung eines mündlichen Vertragsabschlusses unter Kaufleuten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Produkte und Preise sind bis zur Annahme des Kaufangebots des Kunden durch GOS freibleibend und unverbindlich. Die von GOS angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kaufpreis ist umgehend nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware und Rechnung fällig. Die Zahlung ist grundsätzlich per Überweisung
 zu tätigen. Sofern eine Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt, ist der Käufer berechtigt, 3 % Skonto des Rechnungsbetrages abzuziehen.

Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen
 Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Das Recht von GOS aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden (insbesondere Mahnkosten, Inkassokosten oder sonstige notwendige Rechtsverfolgungskosten) geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

4. Lieferung und Transport sowie Lieferfrist

Der Versand der Ware beginnt unverzüglich nach Eingang der Bestellung und abgeschickter Auftragsbestätigung, außer es wurde mit dem Käufer ein
gesonderter Liefertermin vereinbart.

Die Regellieferzeit beträgt 5-7 Werktage. Sie kann aber auch je nach Verfügbarkeit auch 2-3 Wochen betragen. In dringenden fällen kann der Käufer, eine sofortige Lieferung vereinbaren. Der Käufer hat dann die Mehrkosten der Expresssendung zu tragen.
Lieferfrist und Leistungsverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen,(hierzu gehören insbesondere Streik) behördliche Anordnungen oder auch Naturkatastrophen, auch wenn sie bei Lieferanten der 
GOS oder deren Unterlieferanten eintreten, hat GOS nicht zu vertreten. 

Sie berechtigen GOS die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
GOS ist grundsätzlich nach Absprache mit dem Käufer zu Teillieferungen berechtigt.
Dauert die Lieferzeit länger als 3 Monate ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
Kommt der Verkäufer in Annahmeverzug, ist die GOS berechtigt Ersatz des ihr
entstehenden Schadens zu verlangen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferungen an die sich aus dem Auftrag ergebende Adresse des Kunden auf dessen Kosten. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware geht ab Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, geht die Gefahr beim ersten erfolglosen Lieferversuch bei Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.

Transportkosten werden dem Kunden spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt, sofern nicht GOS die Transportkosten trägt.

Die Lieferung erfolgt hauptsächlich durch die DPD oder einen anderen Anbieter.

5. Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GOS. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

6. Rechtsmängelhaftung und Rücksendung von bestellter Ware


6.1. Die Ansprüche des Käufers bei Mängeln setzen eine ordnungsgemäße Rüge
gem. § 377 HGB voraus.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der GOS umgehend anzuzeigen (§ 377 HGB). Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, ist die GOS berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht dabei der GOS zu. Voraussetzung für die Haftung von GOS ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist GOS berechtigt, sie zu verweigern. GOS kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
6.2. Sollte die in Abs. 1 genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Kunden unzumutbar sein oder sollte GOS i.S.d § 439 III BGB beide Arten der Nacherfüllung verweigern, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt). Weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen oder beschränkt.
6.3. Sofern es sich um Ansprüche handelt, für welche nach den §§ 6 oder 7 eine beschränkte Haftung besteht, gilt im Hinblick auf die Verjährung dieser Ansprüche Folgendes:
Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist die Haftung ausgeschlossen. Beim Verkauf neuer Sachen verjähren die Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr nach
 Ablieferung der Kaufsache. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
6.4. Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn GOS sie ausdrücklich und schriftlich gewährt.
6.5. Eine beabsichtigte Warenrücksendung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit GOS zulässig. GOS ist zwingend schriftlich über die Absicht und den Grund der Warenrücksendung zu benachrichtigen. Nach dieser Benachrichtigung erfolgt die Rücknahme der Ware zur Prüfung eines eventuellen Mangels wie folgt. Der Käufer erhält per E-Mail oder per Post einen Retourenschein. Der Käufer erhält umgehend Ersatzware und bleibt verpflichtet, die Ware vollständig zu bezahlen. Bei einem tatsächlich vorhandenen Mangel werden dem Käufer eventuell entstandene Rücksendekosten erstattet.
 Nur bei ausdrücklichem und schriftlich mitgeteiltem Einverständnis der GOS darf der Käufer die Ware auf anderem Weg zurücksenden. Bei Rücksendungen ohne
 vorherige Abstimmung, ist GOS berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
6.6. Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

7. Rücktritt sowie Haftungsbegrenzung


7.1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers soll – abgesehen von den Fällen des § 6 weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen der GOS 
zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
7.2. GOS haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch GOS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet GOS bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel eine Haftung der GOS auslöst. Eine Haftung der GOS aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere die nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine
etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f BGB bleibt unberührt.
7.3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung der GOS auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf, es handelt sich hierbei um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des
Vertragszwecks unentbehrlich sind. Kardinalpflicht von GOS ist insbesondere die Übereignung einer mangelfreien Ware.
7.4. Im Übrigen ist die Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter
 Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
7.5. Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
7.6. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 7 entsprechend.
7.7. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von GOS wirkt auch gegenüber ihren gesetzlichen Vertretern und
Erfüllungsgehilfen.

8. Datenschutz und Bonitätsprüfung

GOS verpflichtet sich, die vom Käufer mitgeteilten Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften vertraulich zu behandeln und lediglich für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit notwendig, an den einzuschaltenden Rechtsanwalt und an die SCHUFA (§ 9).

9. SCHUFA


Mit Vertragsschluss willigt der Käufer ein, das GOS der für den Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten
über die nicht vertragsgemäße Abwicklung meldet. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der GOS, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden.
 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Käufern
geben zu können. Vertragspartner sind insbesondere Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmern, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten
ihren Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Käufer kann Auskunft bei der SCHUFA
 über die in betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich der Sitz der GOS. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.